Samstag, 6. Februar 2010

Sibylle Laurischk, MdB: Genitalverstümmelung muss in Deutschland konsequent verfolgt und geahndet werden

BERLIN. Zum Internationalen Tag gegen Genitalverstümmelung erklärt die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Sibylle LAURISCHK, die auch stellv. Vorsitzende der LiF Baden-Württemberg ist:

Die Genitalverstümmelung ist eine der schwerwiegendsten Menschenrechts-verletzungen an Frauen und Mädchen. 4000 Mädchen in Deutschland sind durch die grausame Praktik gefährdet, 20.000 Frauen nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen betroffen. Die Verstümmelung der äußeren Genitalien von Mädchen und Frauen ist eine
Menschenrechtsverletzung, unter deren Folgen die Frauen ihr Leben lang leiden. Die von Genitalverstümmelung bedrohten Frauen und Mädchen brauchen daher unsere Auf-merksamkeit und Unterstützung. Dies gilt insbesondere für Erzieher, Lehrer, Ärzte, Polizisten und Mitarbeiter von Beratungsstellen, Jugendämtern und Ausländerbehörden. Das Thema muss Eingang finden in die Lehrpläne und Curricula der angesprochenen Berufe, denn Genitalverstümmelung muss als Problem bekannt sein. Notwendig sind auch eine ausreichende Zahl von Schutzräumen für die von Genitalverstümmelung bedrohten Frauen und Mädchen.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich regelmäßig gegen die Praktik der Genitalver-stümmelung ausgesprochen und Präventivmaßnahmen gefordert. Der Deutsche Bundestag hat das Problem frühzeitig erkannt und auch reagiert. Mit dem Ruhen der Verjährung bis zum Erreichen der Volljährigkeit in Fällen von Misshandlung von Schutzbefohlenen ist eine Strafverfolgung bis zum 28. Lebensjahr der Betroffenen möglich. Die Verjährung schützt die Täter nicht länger. Ein gesetzliches Vorgehen gegen Genital-verstümmelung mit einem eigenen Straftatbestand könnte ein wichtiges Zeichen sein und zeigen, dass die Leiden der Frauen und Mädchen nicht länger hingenommen werden. Auch würde die ausdrückliche Erwähnung im Gesetz abschreckend wirken.